Fördermöglichkeiten

 

Förderdatenbank

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ermöglicht eine gezielte Suche nach Förderprogrammen. Über die Fördersuche oder den Förderassistenten können Sie sich Schritt für Schritt zum richtigen Förderprogramm leiten lassen, wobei nach Fördergebiet, Förderberechtigte, Förderbereich und Förderart gefiltert werden kann.

» Förderdatenbank

 
 

Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Mit dem Programm des Bundesumweltministeriums werden Konzepte und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Novellierung der Förderrichtlinie wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Im Rahmen von Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" sind folgende Fördertatbestände förderfähig: 1) Erstvorhaben zur Erstellung bzw. Begleitung eines Nachhaltigen Anpassungskonzeptes durch ein*e Anpassungsmanager*in,  2) Anschlussvorhaben zur Umsetzung eines bestehenden Anpassungskonzeptes und 3) ausgewählte Investivmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne einer Vorbildfunktion. Für den Schwerpunkt B ist die Förderung innovativer Modellprojekte vorgesehen.

Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. 
Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel | ZUG (z-u-g.org)

 

 
 

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz

In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume. Bund und Länder fördern darin gemeinsam die ländlichen Räume, die Landwirtschaft und den Schutz der Küsten mit besonderem Fokus auf eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Investitionsvorhaben sollen besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz erfüllen. Maßnahmen zur Anpassung an Klimawandelfolgen werden insbesondere im Themenfeld „Verbesserung der Vermarktungsstrukturen“ (FB 3A) gefördert. Des Weiteren kann im Kontext der naturnahen Waldbewirtschaftung (FB 5A) der Waldumbau von nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände gefördert werden.

» Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)

 
 

Waldklimafonds

Mit dem Waldklimafonds sollen Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse umgesetzt werden, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten. Die positiven Effekte für die Erschließung des CO2-Minderungs- und Energiepotenzials von Wald und Holz sollen verstärkt werden.

» Waldklimafonds