Kommunaler Klimapakt

Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035-2040 (Zukunftsvertrag 2021-2026) klimaneutral sein.

Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Vorteile für Kommunen

KKP-Kommunen profitieren von:

  • Anerkennung und Sichtbarkeit der eigenen Klimapolitik 
  • zentrale Kontaktstelle für Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen in Kommunen
  • kommunale Bedarfe werden unmittelbar erfasst und zentral gebündelt
  • aktive Mitwirkung an der Ausgestaltung des KKP
  • unbürokratische Umsetzungshilfe durch eine effiziente und transparente Projektsteuerung. 

Angebote für Kommunen

Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimawandelfolgenanpassung

  • Beratungsangebote zu klimagerechter Kommunalentwicklung, Umsetzungsplanung, Finanzen, u.a.,
  • bedarfsorientierte Fördermittelberatung,
  • Leitlinien und Instrumente für das Monitoring und Controlling von Maßnahmen,
  • Vernetzung, Erfahrungs- und Wissensaustausch

Werden Sie Teil des Netzwerks

1. Ratsbeschluss einholen

Stellen Sie den Kommunalen Klimapakt dem politischen Gremium Ihrer Kommune vor.

2. Beitrittserklärung unterzeichnen

Sobald das Gremium einen offiziellen Beschluss verabschiedet hat, unterzeichnet Ihre Bürgermeisterin oder Ihr Bürgermeister – oder eine gleichwertige Person, die Ihre Kommune vertritt – die Beitrittserklärung zum Kommunalen Klimapakt.

Die Beitrittserklärung senden Sie bitte ab dem 01. März 2023 in digitaler Form an klimapakt(at)mkuem.rlp.de  

3. Beratungstermin vereinbaren

Nachdem Sie die Bestätigung über den Eingang Ihrer Beitrittserklärung erhalten haben, kontaktiert Sie die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Diese wird mit Ihnen einen Beratungstermin vereinbaren, damit Sie schnellstmöglich von den Angeboten und Leistungen profitieren können.