Handlungsempfehlungen

 

Klimawandel bleibt versicherbar

Nach Einschätzung der Versicherungswirtschaft bleibt der Klimawandel in Deutschland versicherbar. Die Entwicklung der Versicherungsprämien und -leistungen hängt von der klimatischen Veränderung, dem Verhalten der privaten Haushalte, von politischen Rahmenbedingungen und der Wertentwicklung der Immobilien ab. Das gemeinsame Ziel muss es sein, die Erkenntnisse so für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen, dass sie sich präventiv verhalten können. 

 

Versicherung gegen Elementarereignisse

Knapp 90 Prozent aller Deutschen schätzt das Risiko als gering ein, dass ihr eigenes Zuhause von den – einleitend betonten – erweiterten Elementarschäden betroffen sein kann. Während ein Großteil der Haushalte mit der verbundenen Wohngebäudeversicherung ihr Eigentum gegen Sturm- und Hagelschäden versichert (15,3 Millionen Verträge im Jahr 2012), gab es im Jahr 2012 nur 5 Millionen Verträge bei der erweiterten Elementarschadenversicherung. Das entspricht einer Versicherungsdichte von 30 Prozent in Deutschland. In Rheinland-Pfalz besitzen 80 Prozent der Hausbesitzer noch keine Elementarschadenversicherung für Wohngebäude (Stand 2013).

Neben dem wenig ausgeprägten Risikobewusstsein hängt die geringe Versicherungsdichte auch damit zusammen, dass zwei Drittel der Deutschen fälschlicherweise glaubt, dass ihr Haus oder ihre Wohnung nicht gegen Elementarschäden versicherbar sei. Untersuchungen der deutschen Versicherer aber zeigen, dass sich 99 Prozent aller Gebäude gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung oder Schneedruck versichern lassen. Information und Aufklärung sind daher notwendig.

 

„Naturgefahren erkennen – elementar versichern. Rheinland-Pfalz sorgt vor!"

Der Klimawandel könnte auch in Rheinland-Pfalz zu einer Zunahme extremer Ereignisse wie Sturm und Hochwasser führen. Das Land Rheinland-Pfalz hat in den letzten 20 Jahren über 800 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert und Kommunen bei Hochwasserpatenschaften unterstützt. Wirksame Hochwasserschutz- und -vorsorgemaßnahmen bedeuten aber auch, dass der Einzelne zusätzliche Vorsorgemaßnahmen ergreift und sich ausreichend, d.h. risikoangepasst gegen Naturgefahren versichert. Denn nur wenn keine Möglichkeit bestand, sich zu versichern, kann der Staat bei Schäden durch Naturkatastrophen finanziell helfen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der geringen Versicherungsdichte bei der erweiterten Elementarschadenversicherung, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 mit der Landeskampagne „Naturgefahren erkennen – elementar versichern. Rheinland-Pfalz sorgt vor!“ den Abschluss einer erweiterten Elementarschadenversicherung empfohlen, die von vielen Versicherern ergänzend zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird. 

Quelle und weiterführende Informationen: https://hochwassermanagement.rlp-umwelt.de/servlet/is/176958/ 

 

Informations- und Forschungsbedarf

Politik und  Wissenschaft sind aufgefordert, fortlaufend neue Erkenntnisse zu sammeln. Dazu müssen die Klimaforschung und die Klimafolgenforschung weiter gefördert werden. Zahlreiche Themen, wie etwa das Auftreten von Extremwetterereignissen mit Starkregen, Hagel und Tornados, müssen verstärkt erforscht und in die Klimamodelle integriert werden. Vor allem kleinräumige, schadenträchtige Gewitter- und Hagelereignisse können gegenwärtig nicht von den Klimamodellen abgebildet werden. Auch bei großflächigen Stürmen sind zahlreiche Fragen noch nicht ausreichend beleuchtet. Das gilt analog auch für zukünftige Hochwasserereignisse.

 

Anpassung an den Klimawandel

Alle gesellschaftlichen Gruppen sollten durch vorausschauendes Verhalten die Folgen des Klimawandels abmildern. Besonders angesprochen ist die Gebäude- und Städteplanung. Da Naturgefahren an Landesgrenzen nicht halt machen, sind Maßnahmen länderübergreifend zu planen und abzustimmen.

An Bauplaner und Architekten richtet der Gesamtverband der Versicherungsindustrie (GDV) folgende Hinweise:
•    Anpassung von Dachkonstruktionen an höhere Sturmbelastungen
•    Einsatz von Baumaterialien bei der energetischen Sanierung, die den zu erwartenden Naturgefahren wie Hagelschlag einen geeigneten Widerstand bieten
•    Schutz von Öffnungen (wie etwa Kellerfenster) gegen Starkregen und Oberflächenwasser

Stadtentwicklern und -planern werden folgende Maßnahmen empfohlen:
•    im Flächennutzungsplan keine Baulandausweisung in Risikogebieten
•    ausreichend bemessene Entwässerungssysteme
•    Anlage von Rückhalte-/Überflutungsflächen

Eigenheimbesitzer sollten eine individuelle Risikoanalyse erstellen und Schutzmaßnahmen für ihre Wohngebäude vor allem gegen Sturm, Hagel und Hochwasser ergreifen.

Von extremen Wetterereignissen besonders betroffen ist die Landwirtschaft. So ist beispielsweise der Schadenaufwand in der landwirtschaftlichen Hagelversicherung von 1980 bis 2011 gestiegen. Neben Hagelereignissen wird künftig klimabedingt ein hohes Schadenspotenzial durch Dürren erwartet. Die beobachtbare Trendentwicklung, in die Zukunft gerichtete Klimaprojektionen und die Diversität an Schadereignissen unterstützen die Forderung nach einer Mehrgefahrenversicherung gegen Naturgefahren. Voraussetzung dafür ist eine Harmonisierung der Steuersätze für sämtliche Naturgefahren auf dem Niveau der heutigen Hagelversicherung. Im Rahmen der anstehenden Neuausrichtung der EU-Fördermittel sind das Risikomanagement und die Eigenvorsorge der Landwirte zu stärken

Generell sind Unwetterwarndienste einzurichten bzw. weiter zu entwickeln. Vorsorgend ist das Thema Klimawandel verstärkt in die Umwelt- und Schulbildung aufzunehmen.