Fördermöglichkeiten
hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.
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Förderdatenbank
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ermöglicht eine gezielte Suche nach Förderprogrammen. Über die Fördersuche oder den Förderassistenten können Sie sich Schritt für Schritt zum richtigen Förderprogramm leiten lassen, wobei nach Fördergebiet, Förderberechtigte, Förderbereich und Förderart gefiltert werden kann.
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Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)
Die Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wurde novelliert und veröffentlicht.
Mit der vorgenommenen Novellierung der AnpaSo-Förderrichtlinie wurde die bestehende Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen grundlegend neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Das Ziel bleibt aber weiterhin, vulnerable Gruppen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit der novellierten Förderrichtlinie soll es ermöglicht werden, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist es, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Die Nutzung von bestehenden Netzwerken spielt dabei eine besondere Rolle. Soziale Einrichtungen sollen als Multiplikatorinnen fungieren, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.
Im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit der neuen Förderrichtlinie zudem ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Diese stärken natürliche und naturnahe Ökosysteme, haben einen Mehrwert für die Biodiversität, tragen gleichzeitig zu einer Resilienzsteigerung bei und erzeugen damit besonders viele Synergien und positive Nebeneffekte.
Gefördert werden:
- Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
- Förderschwerpunkt (FSP) 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“.
Das Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Förderanträge einreichen. Hierbei gilt nicht das Windhundprinzip. Vielmehr wird ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt, sofern die Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigt.
Weitere Informationen und Kontaktdaten für eine Beratung finden Sie auf hier.
(Quelle: Informationsmail des AnpaSo-Teams der ZUG vom 25.04.2023)
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Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Künftige Förderfenster im Programm "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" werden unter dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) laufen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu entwickeln. Der Natürliche Klimaschutz soll substanziell dazu beitragen, die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise zu erreichen. Er soll damit einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Krisenvorsorge in Deutschland leisten.
Auch im Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ sollen im Rahmen der nächsten Förderfenster – finanziert durch Mittel aus dem ANK – besondere Schwerpunkte auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen gelegt werden, um die Synergien zwischen natürlichem Klimaschutz und der Klimaanpassung nutzbar zu machen.
2023 werden die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung in den Förderschwerpunkten A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ und B „Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung“ finanziert aus dem ANK sowie der Zeitpunkt der Öffnung eines Förderfensters bekannt gegeben. Eine angemessene Vorbereitungszeit zwischen Veröffentlichung der Ankündigung und der Öffnung des Förderfensters soll dabei gewährleistet sein.
Informationen dazu werden auf dieser Internetseite bereitgestellt https://www.z-u-g.org/das/foerderaufruf-2021/2022-1/
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Aktion Blau Plus
Die ‚Aktion Blau Plus‘ ist ein Aktionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) zur Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Ziel ist die Stärkung und Regeneration von naturnahen Gewässerzuständen, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung und der Hochwasserschutz.
Das Aktionsprogramm umfasst alle Aktivitäten des Landes, der Landkreise, Kommunen, Unterhaltungsverbände und der einzelnen Bürger*innen, die auf Gewässerrenaturierung ausgerichtet sind. Damit ist die Aktion Blau Plus ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des AGENDA 21 Prozesses.Welche Maßnahmen gefördert werden können, sind der nachfolgenden Förderrichtlinie zu entnehmen:
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Aktion Grün
Das Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) unterstützt mit der ‚Aktion Grün‘ eine Vielzahl an Projekten, die dem Natur- und Artenschutz dienen: vom Moorschutz über Artenschutzkonzepte, Biotopvernetzung und Grünlandschutz bis zum Erhalt von alten Kulturpflanzen sowie der Umsetzung von Umweltbildungsmaßnahmen. Grundlage für die „Aktion Grün“ bildet die Biodiversitätsstrategie: Darin hat sich Rheinland-Pfalz bereits 2015 klare Ziele gesetzt und Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt formuliert.
Die ‚Aktion Grün‘ gilt in allen Regionen von Rheinland-Pfalz und adressiert alle gesellschaftlichen Gruppen von der Landwirtschaft über den Naturschutz bis hin zur Politik, den Kommunen und den Bürger*innen.
Die Maßnahmen basieren auf den Fördergrundsätzen zur Landespflege und der Förderrichtlinie Siedlungsgrün. Am 31.12.2021 ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Kommunen sowie des Naturschutzes im besiedelten Raum im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün außer Kraft getreten. Während des Zeitraums zwischen dem Außerkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift und dem Inkrafttreten der neuen Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege, in die die bisherige Richtlinie integriert werden soll, können Bewilligungen – ggf. in Anlehnung an die bisher angewendeten Regelungen – ausgesprochen werden auf der Grundlage des § 36 Landesnaturschutzgesetz i. V. m. § 44 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung.
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Novellierte Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung (FöRiWWV)
Das Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung, Gewässerentwicklungsmaßnahmen und Hochwasserrisikomanagement. Für Projekte, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung besonders dienen, bestehen seit Februar 2022 erweiterte Fördermöglichkeiten – bis zu 110 Millionen Euro für Kommunen pro Jahr.
Kommunale Maßnahmenträger können von verbesserten Förderungen in den Bereichen Kritische Infrastruktur, Bau von Trinkwasserverbundleitungen, Rückhalt von Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasseranlagen oder auch Wasserrückhalt in den Außenbereichen von Gemeinden profitieren. Zudem wird die Förderung von Hochwasserrückhaltemaßnahmen ausgeweitet und bedarfsgerechter ausgestaltet.
» FöRiWWV
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Förder- und Fachberatung kommunales Grünflächenmanagement
Ein neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt wird bundesweit Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihr Grünflächenmanagement naturnah und ökologisch zu gestalten.
Die zuständigen Kommunalverwaltungen können aus einem umfassenden Angebot an Online- und Vor-Ort-Beratungen, digitalen Schulungen, Fortbildungen und Fachworkshops auswählen und dies für ihre zukünftige Planung berücksichtigen. Denn Grünflächen wie Wiesen, Parks oder Stadtwälder verbessern nicht das innerstädtische Klima, sondern bieten auch eine enorme Chance für die biologische Vielfalt.
Weitere Informationen zum Projekt „N.A.T.U.R. ‒ Nachhaltiger Artenschutz durch Theorie und Umsetzung im besiedelten Raum“ unter:
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Lebendige Zentren in RLP. Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
Mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sowie Städtebaulicher Denkmalschutz gebündelt. Die Finanzhilfen werden zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt-und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen eingesetzt. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind Fördervoraussetzung und müssen berücksichtigt werden. Stadt- und Ortsteilzentren sollen so attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Es kann sich ganzjährig beworben werden.
» Lebendige Zentren - Aktive Stadt Ministerium des Innern und für Sport (rlp.de)
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Sozialer Zusammenhalt in RLP. Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Mit dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ sollen insbesondere Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen gefördert werden, die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind Fördervoraussetzung und müssen berücksichtigt werden. Folgende Förderschwerpunkte stehen im Vordergrund: 1) Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt in den Quartieren 2) Unterstützung der Integration aller Bevölkerungsgruppen und Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft. Es kann sich ganzjährig beworben werden.
» Sozialer Zusammenhalt - Soziale Stadt Ministerium des Innern und für Sport (rlp.de)
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Wachstum und nachhaltige Erneuerung in RLP. Lebenswertere Quartiere gestalten
Das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen Strukturveränderungen betroffen sind. Die Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer, lebenswerter Quartiere soll gefördert werden. Städte und Gemeinden sollen außerdem frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind Fördervoraussetzung und müssen berücksichtigt werden Das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartieren ist ein weiterer Programmpunkt. Es kann sich ganzjährig beworben werden.
» Wachstum und nachhaltige Entwicklung Ministerium des Innern und für Sport (rlp.de)
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Waldklimafonds
Mit dem Waldklimafonds sollen Maßnahmen von besonderem Bundesinteresse umgesetzt werden, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten. Die positiven Effekte für die Erschließung des CO2-Minderungs- und Energiepotenzials von Wald und Holz sollen verstärkt werden.