Anpassung an den Klimawandel in Raum-, Regional- und Bauleitplanung

Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) formuliert als zentrales Ziel die Anregung und Unterstützung einer „systematischen Berücksichtigung der Risiken und Chancen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher wie privater Akteure“. 

Dieser Anspruch sollte in besonderem Maße für öffentliche Planungsprozesse gelten. Räumliche Planung ist eine Querschnittsaufgabe und regelt die Nutzung der vorhandenen Flächen und beinhaltet die Abwägung aller diesbezüglich relevanten Ziele, Interessen, Themen und Tatbestände. Darunter fällt seit der Gesetzesnovelle im Jahre 2011 auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Der Begriff Raumordnung umfasst in Deutschland die örtliche (Bauleitplanung) und überörtliche (Bundesraumordnung, Landesplanung und Regionalplanung) Gesamtplanung. Alle angesprochenen räumlichen Maßstabsebenen leisten im Idealfall ihren jeweiligen Beitrag zur Klimawandelanpassung. Ergänzend existieren sektorale Fachplanungen, teils mit ausgeprägtem inhaltlichem Bezug zu Klimawandelfragen (bspw. Landschaftsplanung, Verkehrsplanung und wasserwirtschaftliche Planung).

  • Erhalt von Freiflächen, Frischluftschneisen sowie Gebieten, in denen Frischluft gebildet wird, zum Schutz vor zunehmender Hitzebelastung vor allem in Städten 
  • potenziell von Hochwasser betroffene Gebiete von Bebauung frei halten und auf Flächennutzungen hinwirken, die das Retentionsvermögen erhöhen
  • Ausweisungen zum Grundwasserschutz, Festlegungen zu Natur und Landschaft oder Land- und Forstwirtschaft, die auf eine grundwasserschonende Flächennutzung hinwirken
  • großräumige Vernetzung von Flächen für den Naturschutz und des Biotopverbunds, um trotz einer potentiellen Verschiebung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen dem Verlust von Biodiversität entgegen zu wirken 
  • Sicherung ertragreicher Standorte für die Landwirtschaft und Ausweisung der notwendigen Flächen für Waldumbau im Regionalplan
  • Vermeidung ungünstiger Wechselwirkungen von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
 

Klimawandelanpassung im Rahmen kommunaler Bauleitplanung

Der Umgang mit auftretenden Zielkonflikten in Fragen der Flächennutzung ist die Kernaufgabe jeder räumlichen Planung. Mit der Klimaschutznovelle wurde die Anpassung an den Klimawandel zu einem der Abwägungstatbestände kommunaler Bauleitplanung. Der Gesetzgeber definiert hierzu jedoch keine konkrete Vorgehensweise; Klimawandelanpassung ist nicht das Ziel der räumlichen Planung, sondern lediglich ein Abwägungstatbestand unter vielen, die es zu berücksichtigen gilt. Speziell im Überschneidungsbereich der Themen Klimawandelanpassung und BauGB ergibt sich für die Kommunen eine ganz spezielle Herausforderung:

Die örtliche Bauplanung kann den Anfang einer potenziellen Risikovermeidungskette bilden. In Anbetracht der üblichen Vorlaufzeiten gelingt dies jedoch nur, wenn die Kommunen möglichst frühzeitig agieren. Der verbindliche Charakter der Bauleitplanung setzt ein hohes Maß an Rechtssicherheit voraus. Klimaprojektionen für die Zukunft basieren jedoch stets auf Annahmen und beinhalten Unsicherheiten. In diesem Spannungsfeld müssen die Kommunen Wege finden, sich mutig zu positionieren, um Ihre Verwundbarkeit in Bezug auf die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu reduzieren.

Inzwischen gibt es ein breites Spektrum gelungener Ansätze und erfolgreicher Pionierprozesse. Bundesweit ist beispielsweise das Projekt „KlimaWohl“ in Zusammenarbeit mit Hannover hervorzuheben. In einem Praxisleitfaden werden die Möglichkeiten zur Gestaltung eines klimaangepassten, nachhaltigen Wohnen und Leben im Quartier dargestellt. Im Rahmen des Projektes KLIMPRAX Stadtklima wurden Möglichkeiten zur Integration der Anpassung an den Klimawandel in die Bauleitplanung geprüft und in einem Leitfaden als Empfehlung zusammengefasst. Weiterhin hat das Umweltbundesamt eine Praxishilfe „Klimaanpassung in der räumlichen Planung“ (» pdf) veröffentlicht.

 

Gute Praxisbeispiele in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzischen Kommunen Ingelheim, Pirmasens, Kaiserslautern und Worms haben beispielsweise im Rahmen ihrer städtischen Entwicklungsplanung Teilkonzepte zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. Die Stadt Speyer hat im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Projektes über 3 Jahre exemplarisch innovative Maßnahmen und Konzepte zur kommunalen Anpassung an den Klimawandel erarbeitet. (» Gute Praxisbeispiele in Rheinland-Pfalz)

Im Rahmen des Projektes KlimawandelAnpassungsCOACH RLP haben sich 15 Kommunen zur Anpassung an den Klimawandel beraten lassen und in abteilungsübergreifender Ausarbeitung Kernaufgaben zur Integration des Themas in die Verwaltungsabläufe und Projekte definiert.

 

KlimawandeLernen RLP – BauGB

Im Projekt „KlimawandeLernen RLP BauGB“ zur Weiterbildung kommunaler Bediensteter im Tätigkeitsbereich Bauleitplanung wurde ein Schulungsangebot erarbeitet, welches den Teilnehmenden Handlungswissen und Methodenkompetenz im Umgang mit Klimawandelanpassungsmaßnahmen vermittelte. Die Schulung erfolgte über 8 Monate im Blended-Learning-Verfahren, einem Wechselmodell aus Online- und Präsenzphasen.

Weitere Informationen zum Projekt finden sie auf der Projektseite.